Hunde haben als beste Freunde des Menschen in vielen Familien einen festen Platz. Ebenso wie Menschen können aber auch Tiere Schäden verursachen, die dann reguliert werden müssen. Wenn Ihr Hund beispielsweise die Couch eines Bekannten zerbeißt oder wenn er auf die Straße läuft und hier einen Unfall verursacht, müssen Sie als Halter die entstandenen Schäden tragen. Diese Schadensersatzpflicht wurde bereits im BGB, im Bürgerlichen Gesetzbuch, verankert und gilt in vollem Umfang. Selbst dann, wenn Sie selbst keine Schuld trifft, müssen Sie die Schäden tragen. Vor allem dann, wenn bei einem Unfall Personen verletzt wurden, sind die Schäden nahezu unkalkulierbar. Eine Absicherung in Form der Hundehaftpflichtversicherung ist daher für alle Hundehalter angeraten.
In einigen größeren Städten wurde die Hundehaftpflichtversicherung mittlerweile sogar als Pflichtversicherung eingeführt, um die Regulierung entstandener Schäden zu sichern.
Die Hundehaftpflichtversicherung wird in einem Schadensfall zuerst prüfen, ob Sie als Hundehalter hierfür tatsächlich verantwortlich sind und Schadenersatz leisten müssen. Bestätigt diese Prüfung die Schaden-ersatzpflicht, übernimmt die Hundehaftpflicht die Reparatur beschädigter Sachen und trägt die Kranken-behandlung verletzter Personen. Sollte es nötig sein, wird die Hundehaftpflichtversicherung auch eine monatliche Verletztenrente oder gar eine Invaliditätsrente tragen, wenn der Betroffene nach dem Unfall nicht mehr arbeiten kann. Lediglich Schäden an Ihren eigenen Sachen oder Ihrer eigenen Gesundheit werden von der Hundehaftpflichtversicherung nicht übernommen. Sie trägt ausschließlich die Kosten Dritter.
Sollte die Prüfung der Schadenersatzpflicht ergeben, dass Sie als Hundehalter hierfür nicht zur Verantwortung gezogen werden, wird die Hundehaftpflichtversicherung den Schadenersatzanspruch abwehren, wenn nötig sogar vor Gericht. Sie arbeitet in diesem Fall für Sie wie eine Rechtsschutzversicherung und sorgt dafür, dass sich das Recht durchsetzt.
Obwohl jede Hundehaftpflichtversicherung die Kosten Dritter übernimmt, können sich die Leistungen von Vertrag zu Vertrag stark unterscheiden. Einer der wichtigsten Unterschiede ist dabei die Höhe der Versicherungssumme, die zwischen drei und 20 Millionen Euro liegen kann. Eine höhere Versicherungssumme ist hierbei aber durchaus anzuraten, denn die Versicherung übernimmt Schäden nur bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Sollten bei einem durch den Hund verursachten Verkehrsunfall mehrere Personen schwer verletzt worden sein, kann eine zu geringe Versicherungssumme womöglich nicht ausreichen, die Kosten zu tragen. Den verbleibenden Restbetrag müssen Sie als Hundehalter dann übernehmen.
Ebenso wichtig ist es, dass im Rahmen der Versicherung auch Ihre Welpen bis zum sechsten Lebensmonat kostenfrei mit versichert werden können. Eine Mitversicherung von Mietsachschäden sowie die Übernahme von Kosten, die auf einem Hundeplatz verursacht wurden oder die beim Hüten fremder Hunde entstanden sind, sollten übernommen werden. Letztlich sollte auch das Hüten der eigenen Hunde durch eine Fremdperson versichert sein, denn nicht immer ist es Hundehaltern möglich, selbst mit dem Hund Gassi zu gehen.
Die Preise für eine Hundehaftpflichtversicherung sind im Vergleich zu den möglichen Kosten, die im Schadens- fall auf Sie als Hundebesitzer zukommen, vergleichsweise gering. Durch einen Vergleich haben Sie zudem die Möglichkeit, günstige Verträge zu finden und diese für sich zu nutzen.
Die Versicherungsprämien ermitteln sich maßgeblich an der Anzahl der zu versichernden Hunde, am Deckungsumfang sowie an der Höhe der Selbstbeteiligung. Diese Selbstbeteiligung ermöglicht Ihnen, die Versicherungsprämie für die Hundehaftpflichtversicherung zu reduzieren und den Vertrag so ganz nach Ihren Wünschen zu gestalten. Insbesondere für ältere Hundehalter bieten einige Versicherer zudem günstige Senioren-Verträge, mit denen Sie nochmals Geld sparen können.
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Auszug aus den teilnehmenden Versicherungsgesellschaften.